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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Heid Werkstrasse 13  
2000 Stockerau  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2025  
nach UGB  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
INHALTSVERZEICHNIS  
Seite  
Kapitel 1 - Geprüfter Jahresabschluss  
Bilanz.................................................................................................................................3  
Gewinn und Verlustrechnung .............................................................................................4  
Anhang...................................................................................................................... …5-10  
Anlagespiegel...................................................................................................................11  
Bestätigungsvermerk...................................................................................................12-15  
Kapitel 2  
Lagebericht ................................................................................................................. 16-19  
Kapitel 3  
Corporate Governance Bericht....................................................................................20-21  
Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018……………………………………………22  
2
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Bilanz  
zum 31.12.2025  
Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft  
Aktiva  
31.12.2025  
31.12.2024  
Passiva  
31.12.2025  
31.12.2024  
EUR  
TEUR  
EUR  
TEUR  
A. Anlagevermögen  
A. Eigenkapital  
I. Finanzanlagen  
I. eingefordertes Grundkapital  
28.762  
28.762.000,00  
übernommenes Grundkapital  
28.762.000,00  
28.762  
1. Beteiligungen  
250.207,79  
250  
einbezahltes Grundkapital  
28.762.000,00  
28.762  
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens  
9.216.814,29  
9.218  
II. Kapitalrücklagen  
9.467.022,08  
9.468  
1. gebundene  
3.286.719,88  
3.287  
B. Umlaufvermögen  
III. Gewinnrücklagen  
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  
1. gesetzliche Rücklagen  
40.333,42  
40  
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen  
16.972,00  
20  
IV. Bilanzverlust  
-18.927  
-18.830.116,01  
2. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände  
3.764.911,07  
4.050  
davon Verlustvortrag  
-18.927.048,47  
-19.031  
13.162  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr  
3.712.180,42  
3.988  
13.258.937,29  
3.781.883,07  
4.071  
B. Rückstellungen  
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten  
64.644,89  
6
1. Steuerrückstellungen  
0,00  
235  
3.846.527,96  
4.077  
2. sonstige Rückstellungen  
52.000,00  
52  
52.000,00  
287  
C. Verbindlichkeiten  
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen  
1.411,92  
43  
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr  
1.411,92  
43  
2. sonstige Verbindlichkeiten  
1.200,83  
53  
davon aus Steuern  
0,83  
0
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr  
1.200,83  
53  
2.612,75  
96  
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr  
2.612,75  
96  
Summe Aktiva  
13.313.550,04  
13.545  
Summe Passiva  
13.313.550,04  
13.545  
3
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Gewinn- und Verlustrechnung  
Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft  
01.01.2025 bis 31.12.2025  
2025  
2024  
EUR  
TEUR  
1. Umsatzerlöse  
0,00  
23  
2. sonstige betriebliche Erträge  
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit  
Ausnahme der Finanzanlagen  
0,00  
2
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen  
2.000,00  
0
c) übrige  
13.758,00  
4
15.758,00  
6
3. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene  
Herstellungsleistungen  
a) Materialaufwand  
0,00  
12  
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen  
0,00  
2
0,00  
13  
4. Personalaufwand  
a) Löhne  
0,00  
5
b) Gehälter  
0,00  
3
c) soziale Aufwendungen  
0,00  
2
aa) Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen  
0,00  
0
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben  
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge  
0,00  
2
0,00  
10  
5. Abschreibungen  
a) auf Sachanlagen  
0,00  
0
6. sonstige betriebliche Aufwendungen  
a) übrige  
180.549,71  
158  
7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebsergebnis)  
-164.791,71  
-153  
8. Erträge aus Beteiligungen  
42.185,00  
42  
davon aus verbundenen Unternehmen  
42.185,00  
42  
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge  
208.069,15  
221  
10. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu  
Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens  
1,00  
0
11. Aufwendungen aus Finanzanlagen  
1.047,51  
3
davon Abschreibungen auf Finanzanlagen  
1.047,51  
3
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen  
4.521,47  
0
13. Zwischensumme aus Z 8 bis 12 (Finanzergebnis)  
244.686,17  
260  
14. Ergebnis vor Steuern (Summe aus Z 7 und Z 13)  
79.894,46  
108  
15. Steuern vom Einkommen  
-17.038,00  
4
16. Ergebnis nach Steuern  
96.932,46  
104  
17. Jahresüberschuss  
96.932,46  
104  
18. Verlustvortrag aus dem Vorjahr  
-18.927.048,47  
-19.031  
19. Bilanzverlust  
-18.830.116,01  
-18.927  
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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG  
FÜR DIE ZEIT VOM 1. JÄNNER 2025 BIS 31. DEZEMEBER 2025  
ANHANG  
zum 31. Dezember 2025  
der  
Maschinenfabrik HEID AG  
Stockerau  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Anhang  
Anhang  
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden  
1.1. Allgemeine Grundsätze  
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB)  
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der  
Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens  
zu vermitteln, aufgestellt.  
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend der  
gesetzlichen Regelungen eingehalten.  
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der  
Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.  
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag  
verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden  
- soweit gesetzlich geboten - berücksichtigt.  
Aufgrund der Notierung an der Börse (amtlicher Handel) handelt es sich bei der Maschinenfabrik Heid  
AG um eine große Kapitalgesellschaft.  
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten.  
1.2. Anlagevermögen  
Finanzanlagen  
Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Börsenkursen zum  
Bilanzstichtag bewertet.  
Wertpapiere werden zum Stichtag zum Börsenkurs bewertet, wobei die Obergrenze die  
Anschaffungskosten darstellen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Grund gesunkener Kurswerte  
zum Bilanzstichtag werden vorgenommen.  
Die Bewertung der DVS Technology AG erfolgte auf Grundlage der aktuellen Mittelfristplanung der DVS  
Technology Gruppe, sowie marktüblicher EBITDA-Multiples, um den beizulegenden Unternehmenswert  
zu bestimmen. Für die Bewertung der DVS Technology GmbH, einer nicht operativ tätigen  
Holdinggesellschaft, wurden zunächst die beizulegenden Werte der einzelnen Beteiligungen ermittelt.  
Unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der DVS Technology GmbH wurde daraus der  
entsprechende Unternehmenswert abgeleitet.“  
1.3. Zuschreibungen  
Zuschreibungen gemäß § 208 Abs. 1 UGB erfolgen, wenn bei einem Vermögensgegenstand eine  
Abschreibung vorgenommen wurde und sich in einem späteren Geschäftsjahr herausstellt, dass die  
Gründe dafür nicht mehr bestehen. Im Geschäftsjahr 2025 wurde keine Zuschreibung bei den  
Wertpapieren durchgeführt.  
6
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Anhang  
1.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.  
Im Falle erkennbarer Einzelrisken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.  
1.5. Rückstellungen  
Sonstige Rückstellungen  
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der  
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen  
Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der  
Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger  
als einem Jahr.  
1.6. Verbindlichkeiten  
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.  
2. Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung  
2.1. Erläuterungen zur Bilanz  
1. Anlagevermögen  
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der  
Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im beiliegenden Anlagenspiegel dargestellt:  
Angaben über Unternehmen, an denen die Gesellschaft eine Beteiligung gemäß §189a Z. 2 UGB  
besitzt:  
Firma  
Sitz  
Anteil Eigenkapital 31.12.2025 Ergebnis 31.12.2025  
DVS Service GmbH Sinsheim Deutschland 10%  
1.517.341,14 -1.182.565,64  
Für die im Anlagevermögen ausgewiesenen Anteile an Kapitalgesellschaften wird gemäß §189a Z 2  
UGB grundsätzlich die Annahme zugrunde gelegt, dass eine Beteiligung vorliegt, wenn zumindest  
20% des Nennkapitals gehalten werden.  
Folgende Ausnahme zum Ausweis nach dem Grundsatz der Beteiligungsvermutung ist zu nennen:  
Die Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft beabsichtigt aufgrund wirtschaftlicher und  
gesellschaftsrechtlicher  
Interessen  
weiterhin  
eine  
dauernde  
Verbindung  
zur  
Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH, Sinsheim aufrecht zu erhalten. Demnach wird der 10  
%ige Anteil an der Gesellschaft gemäß §189a Z 2 UGB als Beteiligung ausgewiesen.  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Anhang  
Es bestehen keine wechselseitigen Beteiligungen, sodass eine Angabe gemäß § 241 Z 6 UGB  
entfällt.  
2. In den sonstigen Forderungen enthalten sind im Wesentlichen:  
Forderungen fällig in 1-5 Jahren:  
EUR 100.000,00 für die Hinterlegung einer Bankbürgschaft aus dem Verkauf der  
landwirtschaftlichen Fläche.  
Darlehen gegen die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH, welche als Gesellschaft  
im Nahebereich der Rothenberger Gruppe zu qualifizieren ist, in Höhe von EUR 3.357.810,42  
Laufzeit bis 31.01.2027 Zinssatz 6,5%.  
Erträge aus einer Garantiedividende von EUR 254.370,00 (Vorjahr EUR 212.185,00), die erst im  
Jahr 2027 zahlungswirksam werden.  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Anhang  
P A S S I V A  
1. Grundkapital  
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert zum Vorjahr EUR 28.762.000,00. Es ist  
zerlegt in 3.940.000 Stückaktien.  
2. Bei den gebundenen Kapitalrücklagen von EUR 3.286.719,88 handelt es sich um ein  
Ausgabeagio.  
3. Der Bilanzverlust hat sich wie folgt entwickelt:  
Verlustvortrag zum 1.1.2025  
- 18.927.048,47  
Jahresgewinn  
96.932,46  
Bilanzverlust zum 31.12.2025  
-18.830.116,01  
4. Es bestehen - analog zum Vorjahr - keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5  
Jahren.  
Rückstellungen  
Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellungen:  
Stand 01.01.2025 Verwendung  
Zuweisung  
Stand 31.12.2025  
EUR  
EUR  
EUR  
EUR  
Rückstellungen  
Steuerrückstellungen  
Rückstellung für  
Körperschaftsteuer  
234 800,00  
431 985,61  
197 185,61  
0,00  
sonstige Rückstellungen  
HV u. Abschlussprüfung  
20 000,00  
20 000,00  
20 000,00  
20 000,00  
Geschäftsberichte  
2 000,00  
2 000,00  
2 000,00  
2 000,00  
Aufsichtratsvergütung  
12 000,00  
6 000,00  
6 000,00  
12 000,00  
sonstige Rückstellungen  
6 000,00  
0,00  
0,00  
6 000,00  
Rechts- und Beratungskosten  
12 000,00  
12 000,00  
12 000,00  
12 000,00  
52 000,00  
40 000,00  
40 000,00  
52 000,00  
Summe Rückstellungen  
286 800,00  
471 985,61  
237 185,61  
52 000,00  
2.2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung  
1. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.  
2. Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlüssprüfer gemäß § 238 Abs. 1  
Z 18 betragen EUR 25.800,00 (Vorjahr EUR 19.500,00)  
3. Der Finanzerfolg resultiert aus den Zinsen für ein gewährtes Darlehen in Höhe von EUR 207.810,42  
(Vorjahr: EUR 221.000,00)  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Anhang  
3. Sonstige Angaben  
.
Es haben keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 237 8b UGB  
stattgefunden, welche wesentlich und zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen sind.  
Die Gesellschaft ist gemäß § 189a Z 8 UGB i.V.m. § 244 UGB ein verbundenes Unternehmen im  
Rahmen des Konsolidierungskreises der Rothenberger-Gruppe. Oberstes Mutterunternehmen ist die  
Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH, Frankfurt, Deutschland, welche einen  
Konzernabschluss erstellt, der im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt erhältlich ist.  
4. Angaben über Organe und Arbeitnehmer  
1. Die Gesellschaft ist im Firmenbuch beim Landesgericht Korneuburg unter der Nummer 65343v  
eingetragen.  
2. Im Geschäftsjahr waren keine Arbeitnehmer beschäftigt.  
3. Organmitglieder der Gesellschaft sind:  
Vorstand:  
Dayani Khalid Ahmad, geb. 15.8.1964 bis 28.2.2026  
Markus Höhne, geb. am 2.12.1974 ab 1.3.2026  
Der Vorstand erhält für das Geschäftsjahr 2025 eine Vergütung von EUR 41.350,00 EUR  
(Vorjahr TEUR 45).  
Aufsichtsrat:  
Dr. Steen Rothenberger, Aufsichtsratsvorsitzender  
Dr. Sven Rothenberger, Stellvertreter des Vorsitzenden  
Sanneke Schubert-Rothenberger, Mitglied  
Der Aufsichtsrat erhält für das Geschäftsjahr 2025 eine Vergütung von TEUR 12 (Vorjahr TEUR 12).  
Die Verteilung obliegt dem Aufsichtsrat.  
5. Vorschlag zur Ergebnisverwendung  
Das Ergebnis des Geschäftsjahres soll gemeinsam mit dem Verlustvortrag auf neue Rechnung  
vorgetragen werden.  
1.6. Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlusstichtag  
Nach dem Bilanzstichtag zum 31.12.2025 sind keine für die Gesellschaft wesentlichen  
Ereignisse eingetreten, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz  
berücksichtigt sind.  
Stockerau, am 15.4.2026  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
ANLAGESPIEGEL  
zum 31.12.2025  
Entwicklungs zu Anschaffungs- und Herstellkosten  
Entwicklung der Abschreibungen  
Buchwerte  
Stand  
Zugänge  
Abgänge  
Stand  
Stand  
Zugänge  
Abschreibung  
Abgänge  
Stand  
Stand  
Stand  
01.01.2025  
31.12.2025  
01.01.2025  
31.12.2025  
01.01.2025  
31.12.2025  
EUR  
EUR  
EUR  
EUR  
EUR  
III. Finanzanlagen  
1. Beteiligungen  
250 207,79  
0,00  
0,00  
250 207,79  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
250 207,79  
250 207,79  
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens  
9 521 690,79  
0,00  
3 633,64  
9 518 057,15  
303 827,99  
0,00  
1 047,51  
3 632,64  
301 242,86  
9 217 862,80  
9 216 814,29  
9 771 898,58  
0,00  
3 633,64  
9 768 264,94  
303 827,99  
0,00  
1 047,51  
3 632,64  
301 242,86  
9 468 070,59  
9 467 022,08  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau  
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025  
4. BESTÄTIGUNGSVERMERK  
BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS  
PRÜFUNGSURTEIL  
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau,  
bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2025, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stich-  
tag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.  
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt  
ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31.12.2025 sowie der Ertragslage der  
Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österrei-  
chischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.  
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL  
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Fol-  
genden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durch-  
geführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA).  
Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwort-  
lichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks  
weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den  
österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere  
sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der  
Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise  
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.  
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE  
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen  
Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren.  
Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes  
und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes  
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.  
Nach unserer Auffassung bestehen keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte, über die zu be-  
richten ist oder die in unserem Vermerk mitzuteilen sind.  
SONSTIGE INFORMATIONEN  
Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informati-  
onen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht und im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den  
Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.  
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und  
wir geben dazu keine Art der Zusicherung.  
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese  
sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen  
Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschluss-  
prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.  
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks des Ab-  
schlussprüfers erlangten, sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass  
eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet,  
über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.  
bdo.at  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau  
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025  
VERANTWORTLICHKEITEN DES GESETZLICHEN VERTRETERS UND DES AUFSICHTSRATES FÜR DEN  
JAHRESABSCHLUSS  
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass  
dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein mög-  
lichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist  
der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet,  
um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Dar-  
stellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.  
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fä-  
higkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im  
Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, so-  
wie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden,  
es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die  
Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.  
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesell-  
schaft.  
VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES  
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes  
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist  
und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicher-  
heit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit  
der EU-VO mit und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die An-  
wendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung,  
falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder  
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt  
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses  
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.  
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen  
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir wäh-  
rend der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische  
Grundhaltung.  
Darüber hinaus gilt:  
f
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von  
dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf  
diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet  
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlun-  
gen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein  
aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen,  
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen inter-  
ner Kontrollen beinhalten können.  
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen,  
f
um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch  
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft  
abzugeben.  
bdo.at  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau  
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025  
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Wir beurteilen die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungsle-  
gungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätz-  
ten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.  
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Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungs-  
grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den gesetzlichen Vertreter sowie,  
auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusam-  
menhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit  
der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die  
Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in  
unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu  
machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir  
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsver-  
merks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch  
die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.  
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Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-  
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle  
und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.  
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Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die ge-  
plante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen,  
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer  
Abschlussprüfung erkennen, aus.  
Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhal-  
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tensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle  
Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden  
kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Hand-  
lungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.  
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Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Aufsichtsrat ausgetauscht ha-  
ben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des  
Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir be-  
schreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere  
Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in  
äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt  
werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen  
Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.  
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN  
BERICHT ZUM LAGEBERICHT  
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu  
prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen  
Anforderungen aufgestellt wurde.  
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung  
mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.  
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lagebe-  
richts durchgeführt.  
bdo.at  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau  
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025  
Urteil  
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufge-  
stellt worden enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresab-  
schluss.  
Erklärung  
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen  
Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im La-  
gebericht nicht festgestellt.  
ZUSÄTZLICHE ANGABEN NACH ARTIKEL 10 DER EU-VO  
Wir wurden von der Hauptversammlung am 18.8.2025 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am  
18.9.2025 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2024 Ab-  
schlussprüfer.  
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzli-  
chen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.  
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht  
haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.  
AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER  
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Frem-  
gen.  
Wien, 15.4.2026  
BDO Assurance GmbH  
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft  
Mag. Gerhard Fremgen  
ppa. MMag. Nicole Doppelhofer  
Wirtschaftsprüfer  
Wirtschaftsprüferin  
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns  
bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und  
vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu  
beachten.  
bdo.at  
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Maschinenfabrik Heid AG, Stockerau  
Lagebericht 2025  
1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen  
Die Maschinenfabrik Heid AG (nachfolgend kurz Heid AG) in Stockerau bei Wien, gegründet  
1883, war ein weltbekanntes österreichisches Werkzeugmaschinenbauunternehmen mit  
internationaler Kundschaft. Nunmehr besteht die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in der  
Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen.  
1.1.  
Service- und Ersatzteilgeschäft  
Das Service- und Ersatzteilgeschäft wurde im Jahr 2024 eingestellt.  
1.2. Finanzanlagen/Beteiligungen:  
Die Heid AG hält per 31.12.2025 Geschäftsanteile an folgenden Unternehmen:  
1. DVS Technology AG (Frankfurt/Main)  
7,84%  
2. DVS Technology GmbH (Krauthausen bei Eisenach)  
2,13%  
3. DVS Service GmbH (Sinsheim)  
10,00%  
DVS Technology AG, Frankfurt am Main  
Die DVS Technology AG ist die Holdinggesellschaft für mehrere renommierte  
Werkzeugmaschinenfabriken. Die Aktie der DVS Technology AG wird seit 01.04.2023 nicht  
mehr an der Börse gehandelt.  
DVS Technology GmbH, Krauthausen/Eisenach  
Die DVS Technology GmbH erzielt Einnahmen aus der Vermietung von Maschinen sowie die  
Beteiligungen an anderen Unternehmen, mit denen teilweise Ergebnisabführungsverträge  
bestehen.  
DVS Service GmbH, Sinsheim  
Die Tätigkeitsschwerpunkte der DVS Service GmbH liegen weiterhin im Service und in der  
Modernisierung von Spezialmaschinen sowie im Vertrieb von Maschinen der DVS-Gruppe  
(Anpasskonstruktionen und Service). Diese Tätigkeiten sollen weiter ausgebaut werden, um  
die Präsenz im After-Sales- und Servicemarkt zu erhöhen. Die Gesellschaft bezieht aus der  
Beteiligung an der DVS Service GmbH eine Garantiedividende. Die Haupttätigkeit der  
Gesellschaft besteht weiterhin in einem dauerhaften Beteiligungsengagement.  
- 1 -  
HEID Werkzeugmaschinen Ges. m.b.H.  
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die 10 % Geschäftsanteile an der HEID  
Werkzeugmaschinen Ges. m.b.H. vollständig an die IC-Investa-Consulting  
Unternehmensberatung Gesellschaft m.b.H. verkauft.  
Angaben zu Eigenkapital  
Die Maschinenfabrik Heid AG wird unter der ISIN: AT0000690151 an der Börse in Wien  
gehandelt.  
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 28.762.000,00, das Eigenkapital (nach UGB)  
zeigt folgende Entwicklung:  
2018  
EUR  
9.600.885,70  
2019  
EUR  
9.772.179,98  
2020  
EUR  
9.788.808,16  
2021  
EUR  
9.627.126,37  
2022  
EUR  
9.301.405,86  
2023  
EUR  
13.058.449,72  
2024  
EUR  
13.162.004,83  
2025  
EUR  
13.258.937,29  
2. Geschäftsverlauf  
Im Geschäftsjahr 2025 hat die Gesellschaft einen Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe  
von EUR 96.932,46 (2024 TEUR 104) erwirtschaftet. Das positive Ergebnis resultiert aus den  
Zins- und Beteiligungserträgen. Insbesondere aus dem Darlehen an die Fritz Werner  
Werkzeugmaschinen GmbH welches mit 6,5% p.a. verzinst wird.  
Bei einem Eigenkapital in Höhe von EUR 13.258.937,29 (31.12.2024 TEUR 13.162) und einer  
Bilanzsumme von EUR 13.313.550,04 (31.12.2024 TEUR 13.545) ergibt sich eine  
Eigenkapitalquote von 99,59% (31.12.2024 97,17%).  
Der Umsatz hat sich von EUR 23.082,00 im Jahr 2024 auf EUR 0,00 im Jahr 2025 vermindert.  
Der Betriebserfolg betrug EUR -164.791,71 (31.12.2024 TEUR -153). Das Finanzergebnis  
betrug EUR 244.686,17 (31.12.2024 TEUR 260).  
Das Ergebnis pro Aktie belief sich auf EUR 0,02 (Vorjahr: EUR 0,03).  
Das Working Capital zum 31.12.2025 betrug TEUR 3.844 (31.12.2024 TEUR 3.981).  
Die Anlagenintensität zum 31.12.2025 betrug 71,11% (31.12.2024 69,90%); die  
Finanzanlagenintensität beträgt ebenfalls 71,11 % (31.12.2024 69,90%). Nach dem  
Grundstücksverkauf sind nur noch Finanzanlagen in Form von Wertpapieren und  
Beteiligungen vorhanden.  
- 2 -  
3. Umwelt- und Arbeitnehmerbelange  
Da die Heid AG in Stockerau keine Maschinenfertigung mehr betreibt, fallen keine bei einer  
Produktion üblichen Schadstoffe und Emissionen an.  
Da keine Mitarbeiter mehr beschäftigt werden, entfällt eine weitere Berichterstattung zur  
Arbeitnehmerbelangen.  
4. Risikoeinschätzung/Risikomanagement  
Die Gesellschaft erzielt als Beteiligungsholding ausschließlich Finanzerträge. Die  
Finanzerträge setzen sich aus Zins- und Dividendenerträgen zusammen. Die Zinseinnahmen  
werden künftig den Liquiditätsbedarf des Unternehmens decken. Durch die erwartenden  
Finanzerträge ist der Fortbestand des Unternehmens durch Tilgung des gewährten Darlehens  
gesichert.  
Bei der Heid AG werden keine Finanz-Termingeschäfte abgeschlossen.  
Zur zeitnahen Informationsversorgung des Vorstandes sowie zur Überwachung und Kontrolle  
der wirtschaftlichen Risiken des laufenden Geschäftsjahres wurde ein, aufgrund des derzeit  
vergleichsweise geringen Umfangs der operativen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft,  
vierteljährliches Berichtswesen auf Basis von Ist-Zahlen implementiert. Diese  
Berichtsfrequenz wird als angemessen erachtet, um die wirtschaftliche Entwicklung sowie die  
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft transparent und aussagekräftig  
darzustellen, ohne dabei unverhältnismäßige administrative Aufwände zu verursachen. Die  
quartalsweise Berichterstattung ermöglicht es dem Vorstand und den relevanten  
Entscheidungsträgern, wesentliche Entwicklungen zeitnah zu erkennen und gegebenenfalls  
steuernd einzugreifen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Informationsbedürfnisse der  
Aktionäre und sonstigen Stakeholder in einem dem Geschäftsumfang entsprechenden Maß  
erfüllt werden. Sollte sich der Umfang der Geschäftstätigkeit künftig signifikant erhöhen, wird  
die Gesellschaft prüfen, ob eine Anpassung der Berichtsfrequenz erforderlich ist, um den  
gestiegenen Anforderungen an Transparenz und Steuerung gerecht zu werden.  
Neben dem Berichtswesen wird dem Vorstand über auftretende wesentliche Risiken und  
deren Schadenspotenzial umgehend Bericht erstattet.  
Soweit aufgrund limitierter Personalressourcen Funktionen ausgelagert werden müssen,  
werden diese zentral durch den Vorstand gesteuert. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass  
von Seiten des Vorstandes sichergestellt wird, dass das Rechnungswesen sowie das interne  
Kontrollsystem entsprechend den Anforderungen des Unternehmens geführt werden.  
5. Zweigniederlassungen  
Zweigniederlassungen der Heid AG bestehen nicht.  
6. Forschung und Entwicklung  
Es werden keine Aktivitäten bezüglich Forschung und Entwicklung gesetzt.  
- 3 -  
7. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens  
Geplante Investitionen in 2026:  
Für 2026 sind keine Investitionen geplant.  
Finanzergebnis:  
Im Bereich der Finanzerträge wird mit geringen/geringeren Dividendenerträgen gerechnet.  
Aus dem gewährten Darlehen an die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH  
entstehen Zinserträge von ca. EUR 205.000,00 p.a.  
Berichterstattung gemäß § 243a UGB:  
Das Grundkapital der Maschinenfabrik Heid AG beträgt EUR 28.762.000,00 und ist eingeteilt  
in 3.940.000 Stückaktien (Inhaberaktien), von denen jede am Grundkapital im gleichen  
Umfang beteiligt ist. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der  
Hauptversammlung der Gesellschaft.  
Aktionäre mit mehr als 10% Aktienanteil:  
Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH  
Für die weiteren gem. § 243a UGB geforderten Angaben erfolgt eine Leermeldung.  
Stockerau, am 15. April 2026  
Markus Höhne  
Vorstand  
- 4 -  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Corporate Governance Bericht  
Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben von der Befolgung eines am Börseplatz Wien (Österreich) anerkann-  
ten Corporate-Governance-Kodex im Sinne des § 243c Abs. 1 Z 1 UGB Abstand genommen. Dieser Entschei-  
dung liegen wirtschaftliche Überlegungen zugrunde. Die Personalausstattung der Gesellschaft reicht nicht aus,  
um den damit verbundenen Aufwand zu bewältigen. Für den Umfang der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist,  
nach Ansicht der dafür zuständigen Organe, die Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen  
(UGB, AktG, etc.) ausreichend.  
Vorstand  
Im Geschäftsjahr 2025 bestand der Vorstand aus folgendem Mitglied:  
Herr Khalid Ahmad Dayani, geb. 15.08.1964  
Herr Khalid Ahmad Dayani wurde mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.08.2023 zum Vorstand bestellt. Er  
ist seit 10.08.2023 im Amt und alleinvertretungsberechtigt. Die Funktionsperiode beträgt drei Jahre.  
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und informiert den Aufsichtsrat regelmäßig,  
zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung.  
Änderungen nach dem Abschlussstichtag  
Nach dem Abschlussstichtag haben sich Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands ergeben.  
Herr Khalid Ahmad Dayani wurde mit Wirkung zum 28. Februar 2026 als Vorstand abberufen.  
Mit Wirkung zum 1. März 2026 wurde Herr Höhne zum Mitglied des Vorstands bestellt. Die Funktionsperiode  
beträgt 3 Jahre.  
Aufsichtsrat  
Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung bestellt und besteht zurzeit aus den folgenden Mitgliedern:  
-
Herr Dr. Steen Rothenberger, Aufsichtsratsvorsitzender, geb.17.10.1978. Er wurde in der Hauptver-  
sammlung vom 14.12.2021 in den Aufsichtsrat gewählt. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre.  
-
Herr Dr. Sven Rothenberger, Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden, geb.01.06.1966. Er wurde in  
der Hauptversammlung vom 14.12.2021 in den Aufsichtsrat gewählt. Die Funktionsperiode beträgt 4  
Jahre.  
-
Frau Senneke Schubert-Rothenberger, geb. 31.10.1992, als Ersatzmitglied für den Rest der Funktions-  
periode von Herrn Peter Heinz, geb. 31.05.1940. Er wurde in der Hauptversammlung vom 14.12.2021  
in den Aufsichtsrat wiedergewählt. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre. Herr Heinz verstarb im Juni  
2025.  
Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und beruft ihn ab. Des Weiteren überwacht der Aufsichtsrat die Tätigkeit  
des Vorstands. Zur Erfüllung seiner Aufgaben gehören außerdem die regelmäßige Einberufung von Aufsichts-  
ratssitzungen und die Einholung laufender Berichte über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft.  
Maßnahmen zur Förderung von Frauen  
Auf eine Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat hat der Vorstand keinen Einfluss, da die Auswahl der Aufsichts-  
ratsmitglieder ausschließlich in die Kompetenz der Aktionäre bzw. der Hauptversammlung fällt.  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Vorstandsbezug  
Im Geschäftsjahr 2025 erhielt der Vorstand eine fixe, erfolgsunabhängige Vergütung.  
Stockerau, am 15. April 2026  
Markus Höhne  
Khalid Ahmad Dayani  
Vorstand  
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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018  
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter  
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden  
Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,  
Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das  
Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der  
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und  
Ungewissheiten beschreibt, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist.  
Stockerau, am 15. April 2025  
Markus Höhne  
Vorstand  
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